Ihr Team für Steuerrecht und Beratung

Sie haben als Unternehmer und Privatperson vieles zu bedenken. Mit Fug und Recht erwarten Sie 
von uns professionelle Dienstleistungen in Sachen Steuern und Rechnungswesen, selbstverständlich gepaart mit einem hohen Maß an Loyalität und Diskretion. Dementsprechend besteht unser Team 
aus 5 erfahrenen Fachfrauen, die bereits über Jahre bei uns tätig sind.

Damit können Sie jederzeit rechnen: Unsere Agilität und Bereitschaft zum lebenslangen Lernen.

Auf Basis der fundierten Kenntnisse und langjähriger Erfahrung haben wir für Sie den Überblick im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaft. Mit Engagement und Ausdauer schaffen wir für Ihr Geschäftsmodell die optimalen Bedingungen. Bei Bedarf entwickeln wir gar individuell angepasste Lösungskonzepte, mit Weitblick und klarer Zielorientierung. 

Um das Niveau unserer Arbeit stets auf dem aktuellen Stand zu halten, bauen wir unser Wissen und 
unsere Kompetenz sukzessive aus. Die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Lektüre der Fachliteratur sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

 

Aktuelle Meldungen

11. April 2025

Eintritt in Mietverträge: Grundstückskäufer haftet nicht für unrichtigen Steuerausweis des Voreigentümers

11. April 2025

Gebäudeabschreibung: BMF veröffentlicht neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung

11. April 2025

Vermieter aufgepasst: Einzahlung in Erhaltungsrücklage rechtfertigt noch keinen Werbungskostenabzug

11. April 2025

Vermietungseinkünfte: Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen für Darlehen

11. April 2025

Wohnungsneubau: Ein Abriss erfüllt nicht den Förderungszweck der Sonderabschreibung

11. April 2025

Anzahlungen beim Hausbau: Nachträgliche Steuerberücksichtigung ist unzulässig

11. April 2025

Außenprüfung: Welche Rechte und Pflichten hat der geprüfte Steuerzahler?

11. April 2025

Ausgliederung von Unternehmen: Wann Grunderwerbsteuer anfällt

11. April 2025

Bestechungsgelder: Strafrechtlicher Einzug mindert die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

11. April 2025

Bewertung von Kapitalgesellschaftsanteilen: Substanzwert darf nicht durch Holdingabschlag gemindert werden

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