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Sonderregelung für Anlagegold: Verzeichnis der steuerbefreiten Goldmünzen 2024

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2024 die Kriterien der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) erfüllen, wurde am 24.11.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ergänzend hierzu am 04.12.2023 ein Schreiben über die Sonderregelung für Anlagegold herausgegeben.

Die in der Liste aufgeführten Münzen sind in den dort alphabetisch aufgeführten Ländern als Anlagegold zu behandeln. Ihre Lieferung ist während des gesamten Kalenderjahres 2024 von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln. Die Lieferung einer nicht in der Liste aufgeführten Münze kann dennoch von der Mehrwertsteuer befreit werden. Hierfür müssen jedoch die entsprechenden Kriterien der MwStSystRL erfüllt sein.

Hinweis: Sofern Goldmünzen nicht in der Liste enthalten sind, sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Behandlung der Goldmünzen als Anlagegold trotzdem erfüllt sind. Hierzu ist der Metallwert anhand des aktuellen Tagespreises für Gold zu ermitteln. Maßgeblich ist der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 03/2024)

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