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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Gartenarbeiten vor Abriss und Errichtung eines neuen Wohnhauses
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen kann auch für Gartenarbeiten beansprucht werden, wenn sie in einem Haushalt erfolgen. Zu diesem zählt auch das zu einem Wohnhaus gehörende Grundstück. Der Eigentümer (oder Mieter) muss jedoch zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung bereits einen Haushalt begründet haben. Dies ist bei nur vorbereitenden Maßnahmen vor dem Einzug nicht der Fall, z.B. bei Gartenarbeiten vor dem Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses. (Finanzgericht Münster)