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Betriebsaufgabe: Übertragung sämtlicher Nutzflächen

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn der Inhaber den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen. Zur Ausführung dieses Entschlusses muss er alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Erwerber veräußern oder in das Privatvermögen überführen.

Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb führt der Verkauf sämtlicher landwirtschaftlich genutzter Flächen an Dritte zur Betriebsaufgabe, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat. Eine zurückbehaltene Hofstelle gilt in diesem Fall als in das Privatvermögen überführt, soweit sie nicht in ein anderes Betriebsvermögen übertragen wurde. Eine ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung ist nicht erforderlich.

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