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Statistik zu Lohnkosten: Eine Arbeitsstunde kostet Arbeitgeber rund 37 EUR

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat ermittelt, dass Arbeitgeber des produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen in Deutschland im Jahr 2021 durchschnittlich 37,30 EUR für eine geleistete Arbeitsstunde gezahlt haben. Damit waren die Arbeitskosten in Deutschland - wie schon im Vorjahr - die siebthöchsten in der Europäischen Union. Dänemark hatte im EU-Vergleich mit 48,30 EUR die höchsten Arbeitskosten je geleisteter Stunde, Bulgarien mit 6,80 EUR die niedrigsten. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Arbeitskosten je Arbeitsstunde in Deutschland kalenderbereinigt um 1,4 %.

Gemessen am EU-Durchschnitt von 28,60 EUR zahlten deutsche Arbeitgeber des produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen im Jahr 2021 somit rund 30 % mehr für eine Arbeitsstunde. Der relative Abstand ist damit gegenüber dem Jahr 2020 nahezu gleichgeblieben.

Nach der Statistik kostete eine Arbeitsstunde im verarbeitenden Gewerbe im Jahr 2021 sogar durchschnittlich 41,90 EUR. Bezogen auf diesen Wirtschaftszweig waren die Arbeitskosten in Deutschland damit im EU-Vergleich die vierthöchsten. Eine Arbeitsstunde in der deutschen Industrie war somit 45 % teurer als im EU-Durchschnitt (28,90 EUR). Bei den marktbestimmten Dienstleistungen lag Deutschland mit Arbeitskosten von 34,80 EUR pro Arbeitsstunde EU-weit auf dem neunten Rang (22 % über dem EU-Durchschnitt).

Hinweis: Die ermittelten Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütungen für nicht gearbeitete Tage (u.a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage), Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste von Auszubildenden. Nicht eingerechnet werden hingegen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zulasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.
 
 

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 08/2022)

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